Vollmacht
Anwaltskanzlei
Bernsmann - Dr.Haverkämper
Joseph-König-Straße 11, 48147 Münster
Tel.: 0251 / 53583-0; Fax: 0251 / 53583-40
Grüner Weg 5a, 46414 Rhede
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wird hiermit in Sachen:
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umfassende Vollmacht erteilt:
1. Zur Prozeßführung (u.a. nach § 81 ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragsstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten - und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II. StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
4.zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigung) im Zusammenhang mit der oben unten "wegen..." genannten Angelegenheit;
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweiligen Verfügungen, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegen zu nehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), insbesondere an Herrn Ass. jur. Pascher und in der Kanzlei tätigen Referendaren, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlung durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen oder Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen, sowie die Deckungszusage der, soweit vorhanden, Rechtsschutzversicherung einzuholen, wobei die Tätigkeit von dem Mandanten gemäß RVG gesondert zu vergüten ist. Gegenstandswert dieser Gebühren sind die Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte.
6. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.
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(Unterschrift - Vor- u. Zuname)
Der Gerichtsvollzieher und jede andere gerichtliche, behördliche und private Stelle, einschließlich des/der gegnerischen Prozeßbe-vollmächtigten werden angewiesen, die in der Sache zurückzuzahlenden - zu leistenden - beigetriebenen - Beträge an den prozeßbevoll-mächtigten Rechtsanwalt auszuzahlen.
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(Unterschrift - Vor- u. Zuname)